Norderstedt muss Recyclinghofes des WZV auch nach dem Jahreswechsel weiter nutzen!

Pressemitteilung des Landkreises Segeberg

Mediation soll aber einvernehmliche Lösung für die Bürger*innen im Kreis erarbeiten

 

Kreis Segeberg. In den schwelenden Abfallkonflikt zwischen der Stadt Norderstedt und dem Wege-Zweckverband (WZV) hat heute Landrat Jan Peter Schröder eingegriffen. In gleichlautenden Schreiben an Norderstedts Oberbürgermeisterin Elke Christina Roeder und den WZV-Verbandsvorsteher Peter Axmann stellt der Landrat klar, dass die Stadt Norderstedt entgegen deren Ankündigung auch ab dem 1. Januar 2021 weiterhin verpflichtet ist, „die von ihr im Stadtgebiet eingesammelten Siedlungsabfälle wie bisher dem Wege-Zweckverband in der Oststraße in Norderstedt zu übergeben“.

 

Zuvor hatte die Stadt Norderstedt gegenüber dem Wege-Zweckverband (WZV) erklärt, vom Jahreswechsel an eine eigenständige Umschlagstelle für die Abfallentsorgung der Stadt betreiben zu wollen. „Im Interesse und aus Sicht der Einwohner*innen des Kreises halte ich nur eine einvernehmliche Lösung für möglich“, so Landrat Schröder. „Deshalb werde ich Ihr Einverständnis voraussetzend ein Mediationsverfahren initiieren, um mit Ihnen gemeinsam eine dauerhaft tragfähige Lösung zu erarbeiten“, so Schröder in seinem Schreiben weiter.

 

Geübte Praxis seit den achtziger Jahren

Die Stadt möchte aus der seit mindestens den achtziger Jahren geübten Praxis der Zusammenarbeit auf der Umschlagsstation an der Oststraße aussteigen. Den einseitigen Ausstiegsplänen widersprechen jedoch die Juristen des Kreises: Unabhängig von der Errichtung eines stadteigenen Recyclinghofes und des Auslaufens des Vertrages von 2005 könne die Stadt nicht ohne weiteres über den Ort der Übergabe ihres Abfalls selbst entscheiden.

Nach der geltenden Vertrags- und Rechtslage seien zwar Einzelheiten der Übergabe zwischen der Stadt Norderstedt und dem WZV regelbar, nicht jedoch die Übergabepflicht als solche. Vertragliche Änderungen können nur in gegenseitigem Einvernehmen geschehen und unterliegen grundsätzlich dem Zustimmungsvorbehalt des Kreises, der Träger der Abfallentsorgung ist.

 

Da in dem seit langem schwelenden Streit keine Einigung in Sicht ist, sieht sich der Kreis zum Eingreifen verpflichtet.

Dauerhafte Befriedung angestrebt: „Ich sehe mich in der Verantwortung, endlich eine dauerhafte Befriedung der Situation zu erreichen“, so Landrat Schröder. Seiner Überzeugung nach ist ein Mediationsverfahren ein geeigneter Weg. Unter neutraler Leitung eines Mediators/einer Mediatorin könne der Konflikt entschärft und eine dauerhafte Win-Win-Lösung erarbeitet werden, die für die Bürger*innen im gesamten Kreisgebiet sinnvoll ist. 

Bis eine langfristig tragfähige Struktur der Abfallwirtschaft auf dem Tisch liegt, bleibt es also beim Status Quo: Die „Stadt Norderstedt muss den eingesammelten Siedlungsabfall wie bisher in der nächstgelegenen geeigneten Anlage des Wege-Zweckverbandes abliefern.“