Beitrag von Melanie Görtz

Ein Hauch von Willkür wehte am 09.09.2020 durch die Sitzung des Stadtwerkeausschusses als der Vorsitzende, Herr Uwe Matthes, dem bürgerlichen Ausschussmitglied der FWuD, Christian Görtz, das Wort entzog als dieser sich beherzt zum TOP 6 der Tagesordnung äußerte, um seinen Unmut über die vorgeschlagene Erhöhung des Trinkwassergrundpreises zu begründen.
Görtz sah in den 600.000,-€ Mehrkosten, die in den letzten 3 Jahren, aufgrund diverser Investitionen bei den Stadtwerken in der Wassersparte entstanden sind, keinen Grund, diese den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Norderstedt aufzuerlegen, während der Stadtwerke-Konzern insgesamt einen Überschuss von ca. 13 Mio. € erwirtschaftet hat und spontan bereit war, davon der Stadt Norderstedt ca. 7,5 Mio. € mehr auszuschütten, als ursprünglich geplant.
Diese Erhöhung war in der Stadtwerke-Ausschusssitzung vom 12.08.2020 plötzlich von Frau Roeder als Änderungsantrag gestellt worden. Ohne Angaben von Gründen, wofür die Oberbürgermeisterin das Geld im Haushalt verwenden wolle, nahm die Mehrheit der Mitglieder diesen Antrag vorbehaltlos an. Lediglich die FWuD und AfD hatten dagegen gestimmt.
In der darauffolgenden Stadtvertretersitzung drohte dieser Antrag dagegen zu scheitern, weshalb er in der Sitzung von der Verwaltung erst einmal zurückgezogen wurde.
Schon der Ansatz des Einstiegs in dieses Thema war dem Ausschussvorsitzenden Herrn Matthes genug, den Wortbeitrag von Herrn Görtz im Keim zu ersticken und zu behaupten, dass dies eine ganz andere Angelegenheit sei, welche nicht zu diesem Tagesordnungspunkt gehöre.
Auf Nachfrage von Herrn Görtz, ob er, Herr Matthes, ihm wirklich gerade das Wort entzogen habe, antwortete dieser darauf: „Ja, das war doch laut und deutlich und hat nun jeder gehört!“
Erneut hat damit ein Ausschussvorsitzender in erschreckender Unkenntnis der Geschäftsordnung der Stadt Norderstedt gehandelt und damit ein Ausschussmitglied der Freien Wähler und Demokraten (FWuD) diskreditiert.
Diese sieht in solch einem Fall vor, dass erst nach dreimaligem Aufruf „zur Sache“ zu kommen, das Wort entzogen werden darf.
Des Weiteren hat beim zweiten Aufruf der Hinweis zu erfolgen, dass bei erneuter Ermahnung das Wort entzogen werden wird. So ist es unter §16 GO zu lesen, was gemäß § 27 GO, auch für alle anderen Ausschüsse, neben der Stadtvertretersitzung, gilt.
Beides hat in dieser Form nicht stattgefunden und in der Niederschrift, die inzwischen veröffentlicht wurde, wird dieser Fehler sogar mit folgenden Worten bestätigt: „Nach vergeblichem Hinweis bzw. Ermahnung des Vorsitzenden entzieht dieser ihm für diese Wortmeldung das Wort.“
Allerdings erlaubt die Geschäftsordnung ebenfalls, Widerspruch gegen eine Wortentziehung einzulegen, was die Freien Wähler und Demokraten inzwischen getan haben. Damit kommt dieser Punkt automatisch auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung und ermöglicht eine Überprüfung der Richtigkeit.
Schlussendlich nutzte der persönliche Einsatz leider nichts. Der Ausschuss stimmte mit großer Mehrheit der Erhöhung des Wassergrundpreises zu, was den engagierten Redner Görtz noch immer sichtlich irritiert.
„Die Stadtwerke haben eine Fürsorgepflicht gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern“, so der Fraktionsgeschäftsführer der FWuD. „Denn im Gegensatz zur Strom- und Gassparte kann der Trinkwasseranbieter nicht gewechselt werden. Daher war es mein Ansinnen, die angefallenen Investitionskosten dieses Bereichs durch den Gewinn des Konzerns zu decken. Leider ohne Erfolg. Hier hätte ich mir von allen Beteiligten mehr Weitsicht und eine solidarischere Geste, gerade in den für viele finanziell unsicheren Zeiten von Corona, gewünscht.“
Es bleibt abzuwarten, ob wenigstens Einsicht bzgl. des Fehlverhaltens des Ausschussvorsitzenden aufkommen wird. Dies wird sich am 28.10.2020, der nächsten Stadtwerkeausschusssitzung, zeigen.