Beitrag von Christian Görtz

Nervosität kam mit Beginn des nicht öffentlichen Teils der Jugendhilfeausschusssitzung vom 13.08.2020 am Tisch der Vorsitzenden auf. Drei Zuhörerinnen, gleichzeitig stellvertretende Ausschussmitglieder der FWuD in diesem Ausschuss, machten keine Anstalten zu gehen. Recht schnell kam die Forderung von der Ausschussvorsitzende Frau Müller-Schönemann und von Dezernentin Frau Reinders: Verlassen Sie umgehend den Raum! Doch trotz vehementen Widerspruch mit eindeutigen Hinweisen auf die bestehende Rechtslage beharrte sie auf ihrer Forderung. Ein Gespräch dazu war ebenso nicht erwünscht, wie eine kurzfristige Aufklärung.
Fakt ist, dass die Gemeindeordnung seit Jahren die Teilnahme aller gewählten Ausschussmitglieder im nichtöffentlichen Teil einer Ausschusssitzung vorsieht. So ist es in der GO § 46 Abs. 6 geschrieben.
Jetzt hält die Dezernentin ihr Versprechen nicht ein!
Mit dem willkürlichen Rauswurf verbunden ist die Zusage gewesen die Angelegenheit prüfen zu wollen. Dieses geschah vor den Ohren und Augen aller anwesenden Ausschuss- und Verwaltungsmitglieder.
Im gleichen Zusammenhang mit der Prüfzusage, sozusagen als „good will“ für die verprellten stellv. bürgerlichen Mitglieder, versprach die Dezernentin Frau Reinders, das Ergebnis der rechtlichen Prüfung in die Niederschrift aufzunehmen. Seit Dienstagnachmittag liegt die Niederschrift vor: Es gibt kein Prüfergebnis. Denn die Verwaltung prüft noch.
Das heißt, ein eindeutiger, seit Jahren in der Gemeindeordnung geregelter Sachverhalt bedarf einer weiteren Prüfung. In der FWuD -Fraktion fragt man sich besorgt bis erstaunt: Ist die Dezernentin wirklich so unsicher in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten? Oder wird im Dezernat auf Zeit gespielt? Oder sollte ein bestimmter Personenkreis vorgeführt werden?
Es scheint, als benötige die Stadt eine Unterstützung im Umgang mit dem Ehrenamt!